Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der 8Watt
GmbH
Stand 12.02.2024
§1 Allgemeines
1. Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der 8Watt GmbH, mit Sitz Dammweg 7a, 55130 Mainz (im Folgenden 8Watt genannt) und dem Vertragspartner (im Folgenden Auftraggeber genannt) hinsichtlich sämtlicher von 8Watt erbrachter Leistungen.
2. Die Dienstleistungen erbringt 8Watt ausschließlich nach Maßgabe dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preislisten, welche im Falle eines Widerspruchs den Regelungen der AGB vorgehen. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht, es sei denn, 8Watt hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1. www.8Watt.de und https://odoo.8Watt.de/ gehören der 8Watt GmbH. Vertragspartner für alle über www.8Watt.de oder https://odoo.8Watt.de/ abgeschlossenen Verträge ist 8Watt GmbH.
§2 Vertragsgegenstand
Die von 8Watt angebotenen Dienstleistungen richten sich an Unternehmer sowie an Verbraucher. Beiden Zielgruppen werden jeweils unterschiedliche Dienstleistungen angeboten.
§2.1 Dienstleistungen für Unternehmen im Sine von § 14 BGB:
1. Dienstleistungen zur Projektierung, Installation und Inbetriebnahme von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) an.
2. Dienstleistungen zur Erstellung von 3D-Modelle der Immobilie und auch der Umgebung an, um den Schattenwurf sowie Sonneneinstrahlung zu berechnen und Ertragsaussichten der PV-Anlage zu bestimmen.
Dienstleistungen zur Erstellung von Berechnungen und Dokumentation zu Tragfähigkeit des PV-Tragsystems, Auslegung der Module und Wechselrichter an
Dienstleistungen für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB
1. Dienstleistungen zur Projektierung, Installation und Inbetriebnahme von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) an.
2. Dienstleistungen zur Erstellung von 3D-Modelle der Immobilie und auch der Umgebung an, um den Schattenwurf sowie Sonneneinstrahlung zu berechnen und Ertragsaussichten der PV-Anlage zu bestimmen.
3. Dienstleistungen zur Erstellung von Berechnungen und Dokumentation zu Tragfähigkeit des PV-Tragsystems, Auslegung der Module und Wechselrichter an
Beauftragung einzelner Leistungen und Vertragsschluss
1. Alle Angebote von 8Watt sowie hierzu gehörende Unterlagen sind unverbindlich und freibleibend und können bis zur Annahme durch den Auftraggeber jederzeit widerrufen werden, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Preis- und Leistungsangaben sowie sonstige Erklärungen oder Zusicherungen sind für 8Watt nur dann verbindlich, wenn sie von 8Watt schriftlich abgegeben oder bestätigt worden sind.
2. Ein Vertrag zwischen 8Watt und dem Auftraggeber kommt mit ausdrücklicher Bestätigung der Beauftragung durch 8Watt in Form eines Bestätigungsschreibens oder einer Bestätigungs-E-Mail, spätestens jedoch mit konkludenter Bestätigung durch beispielsweise Bereitstellung der beauftragten Leistung zustande. Der Auftraggeber hält sich jeweils an seinen Auftrag gegenüber 8Watt 4 Wochen ab Zugang gebunden.
3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die vom Auftraggeber im Rahmen des Vertragsschlusses mitgeteilten Informationen richtig und vollständig sind.
4. Leistungstermine und Fristen bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von 8Watt.
§ 4 Errichtung von Photovoltaikanlagen
1. Für die Errichtung der PV-Anlage werden in aller Regel ein Gerüst und entsprechende Sicherheitsvorkehrungen wie Fangeinrichtungen benötigt. Das Aufstellen des Gerüstes und der Fangeinrichtungen werden [STS4] umgesetzt. Der Auftraggeber muss dafür Sorge tragen, dass zum Zeitpunkt des geplanten Gerüstbaus, der Aufstellort freisteht, zugänglich und die Aufstellung durch den Gerüstbauer möglich ist.
2. Um eine reibungslose Montage der PV-Anlage zu gewährleisten, sind ist der Auftraggeber verpflichtet alle Bereiche in denen gearbeitet wird und Anlagenteile montiert werden sollen, frei zu halten. Sollten notwendige Bereiche nicht zugänglich sein, so behält sich 8Watt vor, die hierdurch entstehenden Wartezeiten der Monteure in Rechnung zu stellen.
3. Für die Errichtung der PV-Anlage ist durch den Auftraggeber zu gewährleisten, dass die Monteure mit ihrem Montagefahrzeug hinreichend nah an den Ort der Montage, höchstens 15m entfernt, parken können. Bei Entfernungen die größer als 15m sind, behält sich 8Watt vor, die erhöhten Kosten aufgrund längerer Wege in Rechnung zu stellen.
4. 8Watt setzt für die Errichtung der PV-Anlage voraus, dass der Dachstuhl auf die, die angebotene PV-Anlage montiert werden soll, die zusätzliche Last durch die Module, Verankerung und Tragsysteme standhält. Sollten Zweifel bestehen, so muss der Auftraggeber für eine entsprechende Prüfung sorgen und einen Statiker auf seine Kosten beauftragen.
5. 8Watt setzt für die Errichtung der PV-Anlage voraus, dass der Auftraggeber alle Anforderungen der Landesbauordnung und des Denkmalschutzgesetzes geprüft haben und diese durch die Errichtung der angebotenen PV-Anlage eingehalten werden.
6. In Aller Regel verläuft die Errichtung der PV-Anlage auf dem Dach ohne Komplikationen. Dennoch kann es vorkommen, dass Dachziegel beschädigt werden. Als Auftraggeber versichern Sie, eine ausreichende Anzahl an Ersatzziegeln bereitzuhalten oder auf Anforderung zu beschaffen.
7. Sollten Sie als Auftraggeber verantwortlich für eine Zugangsbehinderung zum Ort der Errichtung der PV-Anlage sein und hierdurch Verzögerungen der Installation entstehen, so tragen Sie als Verantwortlicher die hierdurch entstehenden Kosten.
8. Sollten Sie als Auftraggeber noch keinen Einspeisezähler oder Zwei-Richtungszähler haben, so wird 8Watt GmbH diesen beim zuständigen Netzbetreiber beantragen. In diesem Fall können weitere Kosten entstehen.
§5 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung.
2. Die Vergütung versteht sich jeweils sofern nicht ausdrücklich anders angegeben inklusive der aktuellen gesetzlichen Umsatzsteuer.
3. 8Watt hat über die vereinbarte Vergütung hinaus Anspruch auf Erstattung der für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Auslagen und Aufwendungen, insbesondere Reisekosten und ‑Spesen. 8Watt rechnet diese prüffähig zusammen mit den von 8Watt erbrachten Leistungen oder zeitnah gesondert ab.
4. Die Vergütung ist, sofern nicht anders vereinbart, zehn (10) Kalendertage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5. Leistet der Auftraggeber nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach dem ausgewiesenen Rechnungsdatum, bzw. nicht innerhalb der in der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfrist, gerät er ohne weitere Mahnung in Verzug. Sofern der Auftraggeber mit der Zahlung einer Rechnung unbegründet (a) mehr als einen (1) Monat seit der Rechnungsfälligkeit in Rückstand gerät und (b) auch nach einer erfolglosen Androhung mit einer Nachfristsetzung von mindestens weiteren zehn (10) Tagen, keine Zahlung leistet, ist 8Watt unter Hinweis auf diese Rechtsfolgen berechtigt, bis zur vollständigen Zahlung die Erbringung der geschuldeten vertragsgegenständlichen Leistungen zurückzuhalten, bzw. ganz oder teilweise einzustellen sowie die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu machen..
6. 8Watt behält sich als Voraussetzung zum Startzeitpunkt der Beschaffung der für die Errichtung der PV-Anlage benötigten Komponenten, eine Anzahlung von mindestens 30% vor, sofern nicht anders im Angebot definiert.
§6 Rücktritt aus dem Vertrag
Beide Vertragsparteien sind berechtigt aus dem Vertrag auszutreten, wenn sich herausstellt, dass die angebotene Anlage nicht wie angeboten realisiert werden kann, weil zum Beispiel:
- Der Dachstuhl wieder erwarten eine enzureichende Statik aufweist, oder
- Der Abstand zum Blitzschutz nicht eingehalten werden kann, oder
- Der Antrag zur Errichtung der PV-Anlage beim Netzbetreiber abgelehnt wird, oder
- Die Beschaffung von für die Errichtung der PV-Anlage notwendigen PV-Komponenten nicht möglich ist, oder
- Andere Gründe eine Realisierung der angebotenen Anlage unmöglich macht.
§ 7 Ansprüche bei Sachmängeln
1. Die von 8Watt überlassene Leistungen entsprechen im Wesentlichen der Produkt-/Leistungsbeschreibung. Mängelansprüche bestehen nicht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten oder vorausgesetzten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit. Produkt-/Leistungsbeschreibungen gelten ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung nicht als Garantie.
2. Verlangt der Auftraggeber wegen eines Mangels Nacherfüllung, so hat 8Watt das Recht, zwischen Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Ersatzleistung zu wählen. Wenn der Auftraggeber 8Watt nach einer ersten ergebnislos verstrichenen Frist eine weitere angemessene Nachfrist gesetzt hat und auch diese ergebnislos verstrichen ist oder wenn eine angemessene Anzahl an Nachbesserungs-, Ersatzlieferungs- oder Ersatzleistungsversuchen ohne Erfolg geblieben sind, kann der Auftraggeber unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder mindern und Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen.
3. Mängel sind durch eine nachvollziehbare Schilderung der Fehlersymptome zu rügen. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten des Auftraggebers bleiben unberührt.
4. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 24 Monate. Sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 12 Monate.
5. Beruht der Mangel auf der Fehlerhaftigkeit des Erzeugnisses eines Zulieferers und wird dieser nicht als Erfüllungsgehilfe von 8Watt tätig, sondern reicht 8Watt lediglich ein Fremderzeugnis an den Auftraggeber durch, sind die Mängelansprüche des Aufraggebers zunächst auf die Abtretung der Mängelansprüche von 8Watt gegen den Zulieferer beschränkt. Dies gilt nicht, wenn der Mangel auf einer von 8Watt zu vertretenden, unsachgemäßen Behandlung des Erzeugnisses des Zulieferers beruht. Kann der Auftraggeber seine Mängelansprüche gegen den Zulieferer außergerichtlich nicht geltend machen, so bleibt die subsidiäre Haftung von 8Watt für Mängelansprüche unberührt.
6. Änderungen oder Erweiterungen der Leistungen oder gelieferten Sachen, die der Auftraggeber selbst oder durch Dritte vornimmt, lassen die Mängelansprüche des Auftraggebers entfallen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Änderung oder Erweiterung für den Mangel nicht ursächlich ist. 8Watt steht auch nicht für Mängel ein, die auf unsachgemäße Bedienung sowie Betriebsbedingungen oder die Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel durch den Auftraggeber zurückzuführen sind.
7. 8Watt kann die Nacherfüllung verweigern, bis der Auftraggeber die vereinbarte Vergütung, abzüglich eines Teils, der der wirtschaftlichen Bedeutung des Mangels entspricht, an 8Watt bezahlt hat.
§8 Haftung
1. Die Parteien leisten in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur in dem in dieser Ziffer bestimmten Umfang.
2. Die Parteien haften bei Vorsatz in voller Höhe, bei grober Fahrlässigkeit und bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die eine Partei eine Garantie übernommen hat, nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens.
3. Die Parteien, deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften in anderen Fällen nur bei leicht fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht innerhalb der in diesem Absatz bestimmten Haftungsgrenzen. Eine vertragswesentliche Pflicht im Sinne dieser Ziffer ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesen Fällen insgesamt beschränkt auf das Zweifache des.
4. 8Watt bleibt der Einwand des Mitverschuldens unbenommen.
5. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
6. Für alle gegen 8Watt gerichteten Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt zu dem in § 199 Abs. 1 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf von 5 Jahren ab Entstehung des Anspruchs ein. Die vorstehenden Regelungen dieses Absatzes zur Verkürzung der Verjährung gelten nicht für die Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die abweichende Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sachmängeln bleibt von den Regelungen dieser Ziffer unberührt.
7. Sofern Mitarbeiter der 8Watt nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, ist eine Haftung für Folgeschäden am Dach und / oder elektrischen Einrichtungen ausgeschlossen. Dies gilt auch für alle Angestellten der 8Watt und für die im Zuge der Auftragserfüllung beauftragten Unternehmen und beteiligten Mitarbeiter.
8. Wird die 8watt GmbH für Reperaturen an Bestandsanlagen beauftragt übernimmt die 8watt GmbH keine Haftung für Ertragsausfällt im Zusammenhang mit einer EEG Vergütung oder sonstigen Einspeisevergütungen. Die 8watt GmbH weist ausdrücklich auf die Nachweispflicht der Beschädigung und Notwendigkeit von Reperaturen des Anlagenbetreibers gegenüber dem Netzbetreiber hin.
§ 9 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturereignisse, Pandemien, Strom- und Leitungsausfälle, die nicht im Einflussbereich von 8Watt liegen, Fälle von Brandstiftung, Vandalismus, Einbruch oder Sabotage sowie mit diesen vergleichbaren Sachverhalten), die einer Partei eine Leistung oder Obliegenheit wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen die betroffene Partei, die Erfüllung dieser Verpflichtung oder Obliegenheit um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Ist aufgrund der Art der Behinderung nicht zu erwarten, dass die Leistung innerhalb zumutbarer Zeit erbracht wird, ist jede Partei berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils der Leistung ganz oder teilweise von diesem Vertrag zurückzutreten
§ 10 Besondere Bestimmungen für Kaufverträge
Sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gelten für Kaufverträge ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
§10.1 Erfüllungsort; Versand; Gefahrübergang; Versicherung; Abnahme bei Verträgen mit Auftraggebern, die keine Verbraucher sind.
(1) Erfüllungsort für alle kaufrechtlichen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Ort der Niederlassung von 8Watt, soweit nichts Abweichendes bestimmt ist. Schuldet 8Watt auch die Installation, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat.
(2) Die Versandart und die Verpackung erfolgen gemäß dem pflichtgemäßen Ermessen von 8Watt.
(3) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe der Kaufsache (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder 8Watt noch andere Leistungen (z.B. Versand oder Installation) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Auftraggeber über, an dem die Kaufsache versandbereit ist und 8Watt dies dem Auftraggeber angezeigt hat.
(4) Der Auftraggeber trägt die nach Gefahrübergang entstehenden Lagerkosten. Bei Lagerung durch 8Watt betragen die Lagerkosten, soweit nicht abweichend vereinbart, 0,25 % des Rechnungsbetrages der zu lagernden Kaufsachen pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.
(5) Die Sendung wird von 8Watt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.
(6) Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Kaufsache als abgenommen, wenn (a) die Lieferung und, sofern 8Watt auch die Installation schuldet, die Installation abgeschlossen ist, (b) 8Watt dies dem Auftraggeber unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach diesem Absatz mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat, (c) seit der Lieferung oder Installation 12 Werktage vergangen sind oder der Auftraggeber mit der Nutzung der Kaufsache begonnen hat (z.B. die gelieferten Geräte in Betrieb genommen hat) und in diesem Fall seit Lieferung oder Installation (sechs) Werktage vergangen sind und (d) der Auftraggeber die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines 8Watt angezeigten Mangels, der die Nutzung der Kaufsache unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.
§ 10.2 Untersuchungs- und Rügepflicht
(1) Die gelieferten Kaufsachen sind unverzüglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Auftraggeber genehmigt, wenn 8Watt nicht binnen 7 Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Auftraggeber genehmigt, wenn die Mängelrüge 8Watt nicht binnen 7 Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt offensichtlich, ist dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich.
(2) Auf Verlangen von 8Watt ist eine beanstandete Kaufsache frachtfrei an 8Watt zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet 8Watt die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil die Kaufsache sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher
§11.1 Wenn der Auftraggeber Verbraucher ist und den Vertrag mit 8Watt unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. per Brief, E-Mail oder Internet) geschlossen hat und physische Ware geliefert wird, steht dem Auftraggeber ein Widerrufsrecht entsprechend der nachstehenden Widerrufsbelehrung zu.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
8Watt GmbH, mit Sitz Dammweg 7a, 55130 Mainz
Telefon: +49 6131 8888 777, E-Mail: Info@8Watt.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns – 8Watt GmbH, mit Sitz Mörikestr. 21, 55122 Mainz – zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
§11.2 Um das Widerrufsrecht gemäß der vorstehenden Absätze auszuüben, kann dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwendet werden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist:
Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: 8Watt GmbH, mit Sitz Dammweg 7a, 55130 Mainz, E-Mail: Info@8Watt.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir* den von mir/uns* abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren* / die Erbringung der folgenden Dienstleistungen*:
Bestellt am*/erhalten am*:
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum:
* Unzutreffendes streichen
§ 12 Änderungen dieser AGB
(1) 8Watt behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. 8Watt wird den Auftraggeber mit einer Frist von zwei (2) Monaten vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderung über diese informieren.
(2) Der Auftraggeber erklärt, mit der Anwendung der geänderten AGB auf bereits vor der Änderung geschlossene Verträge einverstanden zu sein, wenn 8Watt den Auftraggeber darauf hinweist, dass eine Änderung der AGB stattfinden soll und der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem Tag, der auf die Änderungsmitteilung folgt, der Änderung widerspricht.
(3) Die Mitteilung der Änderung muss noch einmal den Hinweis auf die Möglichkeit und Frist des Widerspruchs, sowie die Bedeutung, bzw. Folgen des Unterlassens eines Widerspruches enthalten. Die Mitteilung kann per E-Mail an die vom Auftraggeber angegebene E-Mail-Adresse erfolgen. Widerspricht der Auftraggeber der Geltung der neuen AGB hat 8Watt das Recht laufende Verträge mit einer Frist von 4 Wochen zu beenden. 8Watt wird den Auftraggeber mit der Mitteilung über die Änderung auf diese Rechtsfolge hinweisen.
(4) Die 2-monatige Benachrichtigungsfrist gilt nicht, wenn 8Watt nach eigenem Ermessen davon ausgehen kann, dass die Änderung weder die Rechte des Auftraggebers einschränkt noch dem Auftraggeber größere Pflichten auferlegt. In diesem Fall wird die Änderung sofort und ohne vorherige Ankündigung wirksam.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Außer im Bereich des § 354 a HGB darf der Auftraggeber Ansprüche sowie Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger, schriftlicher Einwilligung von 8Watt auf Dritte abtreten oder übertragen.
(2) Der Auftraggeber kann nur mit von 8Watt anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen dem Auftraggeber nur innerhalb dieses Vertragsverhältnisses zu.
(3) Mündliche Nebenabreden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn die Vertragsparteien haben einvernehmlich in Textform auf das Textformerfordernis verzichtet. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen stets zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt ausdrücklich auch für eine Aufhebung des Textformerfordernisses selbst. Der Nachweis einer ergänzenden oder ändernden Nebenabrede ist zulässig.
(4) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(5) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von 8Watt, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder (Wohn-)Sitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(6) Erfüllungsort für alle von 8Watt zu erbringenden Leistungen ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist und soweit nichts anderes vereinbart wurde, der Sitz von 8Watt.